Bei der Auswahl von Gasdruckregelgeräten für den Einbau in Wohngebieten wird die Geräuschemission ein immer wichtigeres Kriterium. Dieser Aspekt wird häufig in Vorschriften festgelegt, wie z.B. in der TA-Lärm in Deutschland. Siehe: www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm Ein kürzlich von Wigersma & Sikkema durchgeführter Versuch bei der ZVO Energie GmbH in Sierksdorf, Deutschland, beleuchtet diesen wichtigen Aspekt.
Der Versuch
Bei dem Versuch wurde ein vorhandener Gasdruckregler (DN80/DN150) eines bekannten Lieferanten durch einen RS350S DN80 PN16 Gasdruckregler von Wigersma & Sikkema ersetzt. Zum Zeitpunkt des Austauschs betrug der tatsächliche Durchfluss etwa 400 m3/h.
Geräuschmessungen
Vor dem Austausch des Reglers wurden die folgenden Geräuschmessungen durchgeführt:
- Gasdruckregler von Hersteller H (inkl. Dämpfung): 1 Meter Abstand von der Gasdruckregelschiene: 74,8 dB
- RS350S DN80 von Wigersma & Sikkema (ohne Schalldämpfer): 1 Meter Abstand von der Gasdruckregelschiene: 87 dB
Mit Schalldämpfer
Nach Einbau eines Schalldämpfers in den RS350S DN80 PN16 von Wigersma & Sikkema wurden der folgende Wert gemessen:
- RS350S DN80 von Wigersma & Sikkema (mit Schalldämpfer): 1 Meter Abstand von der Gasdruckregelschiene: 66 dB
Auffallende Ergebnisse
Die Ergebnisse zeigen eine deutliche Geräuschreduzierung durch den Einbau des Schalldämpfers. Bemerkenswert ist, dass nach dem Einbau des Schalldämpfers am Regler fast keine Geräusche mehr zu hören waren, nur das Strömungsgeräusch im Ausgangsbereich war noch wahrnehmbar.
Schlussfolgerung
Der Versuch zeigt, wie wichtig die Geräuschemission bei der Auswahl von Gasdruckreglern ist, insbesondere in Wohngebieten, in denen Lärmbelästigung auftreten kann. Die deutliche Verringerung des Geräuschpegels nach dem Einbau eines Schalldämpfers in den RS350S DN80 PN16 unterstreicht die Bedeutung innovativer Lösungen zur Einhaltung der Geräuschvorschriften.